Haftungsausschluss

Haftungsausschluss:

Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung / Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter MRC Neukirchen v. W., die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von €500,- gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.

Salzburg, 27.07.2024                         _____________________________________________

NAME IN DRUCKBUCHSTABEN

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Unterschrift Teilnehmer

Mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer auch die Kenntnisnahme der nachfolgenden Seite 2-4.

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Anmeldung, Nennung:

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Nennung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr). Hierbei sind ausschließlich die Anmeldevordrucke (Original oder Kopie) des Veranstalters zu verwenden. Achtung! Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung gilt die Anmeldung als angenommen.

Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung ca. 2 Wochen vor Veranstaltungstermin versandt.

Versicherung:

Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.

Nennungsschluss:

Der Nennungsschluss für die Online-Anmeldung ist am 05.07.2024. Danach ist nur noch eine Anmeldung am Veranstaltungstermin möglich. Hier gelten erhöhte Teilnahmegebühren.

Nenngeldrückerstattung, Stornierungsbedingungen:

Veranstaltungsbeginn ist bei Öffnung der Anmeldung am Vortag der Veranstaltung.

Der Teilnehmer ist bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Zahlung einer Stornogebühr berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu stornieren:

a) Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei gleichzeitigem Verfall der geleisteten Zahlung in Höhe von 33 % der Nenngebühr

b) Innerhalb von 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn verfallen sämtliche vom Teilnehmer an den MRC Neukirchen v. Wald geleisteten Zahlungen bzw. sind allenfalls noch nicht erfüllte Zahlungspflichten zur Gänze zu erfüllen.

Die Nennung eines Ersatzfahrers ist möglich, wobei hier eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € zu entrichten ist.

Stornierungen / Nennung eines Ersatzfahrers werden nur als Email auf anmeldung.sbr@gmail.com bzw. als Fax auf die Fax-Nummer +49 (0)8504-93540 akzeptiert!

Allgemeine Bedingungen und Vorschriften:

Bei der Veranstaltung sind ausschließlich Motorräder in fahrsicherem Zustand zugelassen! Jeder Teilnehmer haftet für den fahrsicheren Zustand seines Motorrads und die vorgeschriebene Sicherheitsbekleidung. Bei Nichterfüllung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.

Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.

Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.

Startnummern:

Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit der vom MRC Neukirchen v. Wald zugeteilten Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer wird spätestens bei Veranstaltungsbeginn ausgegeben. Startnummernwünsche können vorbehaltlich Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Die Startnummer muss an der Front des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden.

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Die Höhe der Startnummern muss mindestens 12 cm betragen. Sie müssen deutlich lesbar vorne am Fahrzeug angebracht werden, anderenfalls kann das Befahren der Strecke verweigert werden.

Motorsport-Unfallversicherung (Fahrer):

Die Teilnahme beinhaltet eine Motorsport-Unfallversicherung mit folgenden Versicherungssummen (vorbehaltlich Änderung durch den Vertragspartner bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung):

16.000 € für den Todesfall / 32.000 € für den Invaliditätsfall mit 225%iger Progression / 72.000 € bei Vollinvalidität (Summen aus 2023, Anpassung für 2024 vorbehalten).

Vertragspartner:

Jühe & Jühe GmbH, Wilhelmstr. 4, 59581 Warstein

Telefon: (02902) 912247-0 / Telefax: (02902) 912247-70

E-Mail: info@jueheujuehe.de / Internet www.jueheujuehe.de

Geschäftsführer: Frank Jühe / Gesellschaftssitz: Warstein / Handelsregister: Arnsberg HRB 11327

Technische Bestimmungen:

Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden.

Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.

Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den Wert 98 dB nicht überschreiten.

Bei Ausschluss eines Teilnehmers von der Veranstaltung wegen Überschreitung der max. zulässigen Phonbegrenzung (98db) erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes.

Ein Abbruch der Veranstaltung bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch mehrere Teilnehmer gleichzeitig gegen die Phonbegrenzung verstoßen wird.

Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt. Ihr Abnutzungsgrad muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.

Der Veranstalter behält sich vor, Motorräder, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Motorrad ohne funktionstüchtige Bremsanlage oder nicht zulässigem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. Wer stürzt, muss sein Fahrzeug vor erneuter Teilnahme beim Veranstalter zur Prüfung vorstellen.

Bekleidung:

Es werden nur Fahrer mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen: Motorrad-Kombi (Leder oder Textil, 1-teilig oder 2-teilig), Integralhelm, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Stiefel. Das Tragen eines zusätzlichen Rückenprotektors wird empfohlen, sofern dieser nicht bereits in die Kombi eingearbeitet ist.

Rechte:

Der MRC Neukirchen v. W. hat das Recht, während der Veranstaltung hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von €500,- Standmiete je Veranstaltungstag.

Durchführung, Ablauf:

Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage.

Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung am Veranstaltungstag teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls eine sofortige Disqualifikation.

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Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Nennungsbestätigung beigefügt und wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.

Anweisung:

Jeder Teilnehmer und Helfer hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Mitarbeiter Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Sicherheitsauflagen:

Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nichtautorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse, zu der lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt haben. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage.

Der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse ist verboten.

Im Boxenbereich und in der Boxengasse ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet. Hunde sind in den anderen Bereichen immer an der Leine zu führen.

Es gilt die Hausordnung der Salzburgring GmbH.

Datenschutz:

Mit der Anmeldung des Teilnehmers nimmt der MRC folgende personenbezogene Teilnehmerdaten auf: Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer, Email-Adresse, Wohnadresse, Motorrad. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der Vorstandschaft gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Teilnehmern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

Der Vorstand macht die Durchführung der Veranstaltung auf den vereinseigenen Internetseiten bekannt. Dabei können personenbezogene Teilnehmerdaten veröffentlicht werden. Der einzelne Teilnehmer kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf diesen Teilnehmer eine weitere Veröffentlichung auf den vereinseigenen Internetseiten.

Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Teilnehmerdaten erfordert, erhalten eine Teilnehmerliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.

Der Verein informiert die örtliche Presse über dieses Ereignis. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Der einzelne Teilnehmer kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Teilnehmers werden von der Homepage des Vereins entfernt.

Personenbezogene Daten des Teilnehmers, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

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