Zutreffendes bitte unbedingt ankreuzen!
Bewerber Fahrer Beifahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges.
Bewerber, Fahrer/Beifahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung ab.
Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung.
Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer versichern, dass
- die in dieser Erklärung gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
- sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind,
- das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht,
- das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und
- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
- sie von dem Nationalen Motorrad Sportgesetz (DMSG), den Internationalen Sportgesetz
(ISC)der FIM (Fédération Internationale Motocycliste) sowie der FIME (Fédération Internationale Motocycliste Europe) mit Anhängen, den FIM-/FIME-Rechts- und Disziplinarbestimmungen, den Anti-Doping-Regelwerk der FIM/FIME und des DMSB, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie den Anti-Doping Codes der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agenturen (WADA/NADA), den DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB, den Kodexen, den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIM-, FIME- und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. - sie gem. Vorgabe zur jeweiligen Disziplin -soweit erforderlich- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass
- sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,
- der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie in den Internationalen Sportgesetz
(ISC)der FIM (Fédération Internationale Motocycliste) sowie der FIME (Fédération Internationale Motocycliste Europe) mit Anhängen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB, den Wettbewerbsbestimmungen mit Anhängen, den Serien- und Veranstaltungsausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den in der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB, der FIM-/FIME-Rechts- und Disziplinarbestimmungen und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten, - sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des Anti-Doping-Code der WADA/NADA sowie in den Anti-Doping Bestimmungen der FIM, FIME und des DMSB definiert sind.
Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe dieser Erklärung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.
Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge und deren Helfern,
- den Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären der FIM, FIME und des DMSB und der DMSB-Mitgliedsorganisationen,
- den Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären des ADAC e. V., der ADAC Regionalclubs, der ADAC Ortsclubs und der mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen,
- dem Promotor/Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, den Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträgern und
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Entbindung von der Schweigepflicht
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitenden Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, der Koordination Motorradsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Zweck ist der Schutz der Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und Veranstalter nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
Fahrer/Beifahrer mit einer C-Lizenz, H-Lizenz, V-Lizenz oder Race Card
Ich erkläre mit meiner Unterschrift ausdrücklich, dass
- mir zum Zeitpunkt der Nennung zur Veranstaltung und bei Veranstaltungsteilnahme keine gesundheitlichen Mängel oder körperlichen Einschränkungen bekannt sind, die eine Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen bzw. ich umgehend bei Bekanntwerden den Veranstalter hierüber unterrichten werden und von einer Teilnahme an der Veranstaltung absehen werde,
- ich im Falle der Beantragung zum Zeitpunkt der Beantragung und Nutzung der Race Card nicht Inhaber einer anderen Fahrerlizenz (Jahreslizenz) des DMSB oder einer anderen Mitgliedsföderation (FMN) der FIM für das laufende Jahr bin.
FREISTELLUNGSERKLÄRUNG BEI FILM-/ FOTO-PRODUKTIONEN und Datenschutzhinweise
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von seiner Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von seinen Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen gegenüber dem DMSB, den DMSB-Mitgliedsorganisationen, den ADAC-Regional-/Ortsclubs, dem Promotor und dem Veranstalter. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmerdaten und die Ergebnisse und Ergebnislisten in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere auch die Internet-/Facebook und sonstigen Online-Auftritte des DMSB, der DMSB-Mitgliedsorganisationen, der ADAC-Regional-/Ortsclubs und des Veranstalters sowie Promotors zu veröffentlich. Im Weiteren auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Sendet der Teilnehmer Bildmaterial an den Veranstalter erklärt der Teilnehmer darüber hinaus sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch den DMSB, den DMSB-Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regional-/Ortsclubs, dem Promotor und Veranstalter.
Ich willige ferner ein, dass eine Veröffentlichung (auch im Internet) von Entscheidungen – unter Angabe der Teilnehmerdaten – des Renn-/Fahrtleiters sowie der Sportkommissare und ggf. in Folge der Verbandsgerichte erfolgen kann sowie eine Übermittlung der Entscheidungen an die DMSB-Mitgliedsorganisationen, die ADAC-Regional- und Ortsclubs, an den Promotor/Veranstalter/Serienausschreiber sowie an die Sportwarte des DMSB erfolgen kann.
Hinweis:
Falls die Einwilligung nicht erteilt oder vor der Teilnahme an der Veranstaltung widerrufen wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.
Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter vorstand@mrc-neukirchen.de – unter Angabe der Veranstaltung und des Veranstaltungsdatums – widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen unter www.dmsb.de.
Wenn der Teilnehmer/in minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der alleinige Unterzeichner, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.
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Ort/Datum Name des 1. Fahrers in Blockschrift und Unterschrift des 1. Fahrers
bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s)
Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen (nur möglich bei Jahreslizenz):
Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen des anderen Elternteils
Bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt.
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Ort/Datum Name des 2. Fahrers in Blockschrift und Unterschrift des 2. Fahrers/Beifahrers
bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s)
Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen (nur möglich bei Jahreslizenz):
Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen des anderen Elternteils.
Ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt.
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Name des Bewerbers in Blockschrift und Unterschrift – falls nicht personengleich-
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
Ich bin mit der Beteiligung des in der Erklärung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
- den eigenen Teilnehmern und Helfern,
- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
- den Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären der FIM, FIME und des DMSB und der DMSB-Mitgliedsorganisationen,
- den Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären des ADAC e. V., der ADAC Regional-/Ortsclubs und der mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen,
- dem Promotor/Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträgern und
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, ggf. amtl. Kennzeichen, Fahrgestellnummer) verarbeitet werden, damit das genannte Fahrzeug an der gegenständlichen Veranstaltung teilnehmen kann. Die Daten werden, sofern dies erforderlich ist an den Veranstalter und die DMSB Mitgliedsorganisationen sowie den DMSB weitergeleitet. Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter vorstand@mrc-neukirchen.de unter Angabe der Veranstaltung und des Veranstaltungsdatums – widerrufen.
Hinweis:
Falls die Einwilligung nicht erteilt oder vor der Teilnahme an der Veranstaltung widerrufen wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.
Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter vorstand@mrc-neukirchen.de – unter Angaben der Veranstaltung und des Veranstaltungsdatums – widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen unter www.dmsb.de.
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Ort/Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift





